Elternmitarbeit
Elternarbeit bedeutet nicht nur die Mithilfe in der Cafeteria des Schulfestes oder die Teilnahme am Elternabend zu Beginn des neuen Schuljahres.
Eltern wollen wissen, was in der Schule und mit ihren Kindern geschieht. Elternmitarbeit bietet daher die Möglichkeit, das Verhältnis zwischen Schule und Elternhaus aktiv zu gestalten und die Kommunikation zwischen beiden zu verstärken. Ein konstruktiver Meinungsaustausch zwischen Eltern und der Schule erzeugt ein Klima, das eine optimale Lernmotivation der Kinder ermöglicht. Dadurch ergibt sich die eine optimale Förderung der einzelnen Schüler.
Durch die Unterstützung von Eltern bei Klassen- oder Schulprojekten entstehen klassenübergreifende Kontakte zwischen Schülern, Eltern und Lehrerschaft. Das wiederum fördert die Identifikation mit der gesamten Schule. Zudem kommt das Fachwissen von Eltern der ganzen Schule zugute.
Elternvertreter können bei internen Klassenproblemen als Vermittler fungieren und ein Problem gemeinsam mit der Lehrperson angehen.
Schulelternrat (SCHER)
Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet.
Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, bei der Einführung von neuen Schulbüchern gehört werden.
Erörterungspunkte für den Schulelternrat können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, u.a.
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Schulordnung / Schulprogramm / Schulprofil
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Probleme der Pausenaufsicht
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Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall
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Stundenpläne
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räumliche und sächliche Ausstattung der Schule, Gestaltung von Schulhöfen
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Schulleben / Schulkultur
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Vorbereitung / Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Gesamt- u. Fachkonferenzen
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Der Schulelternrat wählt für 2 Schuljahre