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Unterrichtsversäumnisse

Im Krankheitsfall müssen Sie Ihr Kind telefonisch oder mündlich vor dem Unterrichtsbeginn entschuldigen. Bei längerer Abwesenheit ist ein ärztliches Attest notwendig. Abwesenheiten vor und nach den Ferien dürfen laut Verordnung nur in Härtefällen genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig schriftlich an die Schulleitung zu richten.

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